Geräuschkulisse

Damals hatten meine Eltern eine Platte im Schrank, offenbar für Hobbyfilmer, mit dem wenig attraktiven Titel Geräusche für den Amateur. Ich hörte trotzdem eines Tages mal rein – und legte die Scheibe danach wieder und wieder auf. Gebannt von so viel Authentizität, lauschte ich dem Geräusch einer ins Schloss fallenden Tür, den Schritten auf unterschiedlichen Böden, die sich entfernten oder näherkamen, aber auch dem Singsang diverser Vogelarten, die auf dem Cover akkurat inklusive ihrer zoologischen Namen aufgeführt waren. (Bald wusste ich die Piepmätze anhand ihres Gezwitschers auseinanderzuhalten. Von wegen Amateur!)

The Freesound ProjectHeute könnte ich stundenlang in der Geräusche-Sammlung von The Freesound Project stöbern. Viele der Sounds sind mit Geotag versehen, so dass man per Google Map aus dem All etwa auf den Küstenabschnitt in Schottland schauen kann, dessen Brandung man gerade hört.

Werde Ohrenzeugin einer nächtlichen Begegnung. Erlebe ein beeindruckendes Gewitter, ohne dabei nass zu werden. Gib deine Sehnsucht diesem vorbeifliegenden Gänsepaar mit auf den Weg. Setz dich in eine Londoner Bahn und fahr bis zur Station Shepherd’s Bush. Oder wohne den Ritualen eines Sportfestes an einer japanischen Schule bei …

Ansprüche

Man kann es auch positiv sehen: Internetnutzer sind eben anspruchsvoll. Sie wollen alles, sie wollen es sofort, sie wollen es maßgeschneidert, sie wollen es auf ewig und ohne den geringsten eigenen Aufwand.

Nur eins wollen sie (fast) nie: Dafür bezahlen.

www.fr-online.de

Heute ist es soweit. Nach Monaten (manche würden sagen: Jahren) der Vorbereitung relauncht der Online-Auftritt der Frankfurter Rundschau. Noch halten wir die Luft an, hoffen, dass Trilliarden Nervenzellen sind nicht ganz umsonst verlustig gegangen sind, und trinken uns ein Radler, bevor wir die Linkleichen bergen gehen. Rechtzeitig zum Switch ist es übrigens endlich gelungen, die Domain www.fr-online.de zu erwerben. Das mit dem fr-aktuell.de setzte einen immer so… unter Druck! ;-)

Scharfe Kritik gestattet

Aus dem unlängst veröffentlichten Heise-Urteil zur Forenhaftung des Landgerichts Hamburg notiere ich ich mir angesichts der Abmahnomanie diverser Unternehmen in der Blogosphäre mal folgenden Passus:

Der Antragsgegnerin ist allerdings zuzugeben, dass das Geschäftsmodell der Antragsteller, das sie in ihrem Beitrag kritisiert hatte, als in hohem Maße fragwürdig erscheint.
Jedenfalls steht es außer Frage, dass es im Lichte des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1Satz 1 GG in scharfer Form kritisiert werden darf.
Auf dieses Grundrecht darf die Antragsgegnerin sich auch hinsichtlich der über ihr Forum verbreiteten Beiträge berufen, denn Art. 5 Abs. 1GG schützt auch die bloße Verbreitung von gedanklichen Inhalten.

Weblogs, go print!

Manche Blogs sehen richtig schick aus – auch auf Papier. Andere kommen mit einem burschikosen Fließtextcharme aus dem Drucker. Egal. Hauptsache lesbar.
Ja, ich gestehe: Manchmal möchte ich Blogs offline zu mir nehmen. Weil ich zum Beispiel für die Bahnfahrt noch eine haptische Lektüre brauche, die Tageszeitung aber bereits durchgefleddert ist und ich den ganzen Tag nicht zum Bloglesen via Monitor gekommen bin. Für solche Gelegenheiten wäre es nett, wenn mir der Drucker die jüngsten Beiträge meiner Lieblingsblogs als kleines Kompendium für den Heimweg ausspucken würde, ohne dass ich alles einzeln ausdrucken muss.
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