Scharfe Kritik gestattet

Aus dem unlängst veröffentlichten Heise-Urteil zur Forenhaftung des Landgerichts Hamburg notiere ich ich mir angesichts der Abmahnomanie diverser Unternehmen in der Blogosphäre mal folgenden Passus:

Der Antragsgegnerin ist allerdings zuzugeben, dass das Geschäftsmodell der Antragsteller, das sie in ihrem Beitrag kritisiert hatte, als in hohem Maße fragwürdig erscheint.
Jedenfalls steht es außer Frage, dass es im Lichte des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1Satz 1 GG in scharfer Form kritisiert werden darf.
Auf dieses Grundrecht darf die Antragsgegnerin sich auch hinsichtlich der über ihr Forum verbreiteten Beiträge berufen, denn Art. 5 Abs. 1GG schützt auch die bloße Verbreitung von gedanklichen Inhalten.

Ohropop

Das junge Kinopublikum – RUMMMMMMMMS – muss es generationsweit an den Ohren haben. Anders kann ich mir – ZOOOONNNNNNG – nicht erklären, dass man seit einigen Jahren bei den Trailern vor dem Hauptfilm derart – KRAWUMMMM – akustisch in den Sessel gedrückt wird.

Zum Glück gibt es Popcorn.

Sie leben länger, als Sie denken

Nicht unbeeindruckt von der politischen Halbwertzeit des BfA-Bescheids nahm ich unlängst Kontakt mit mehreren Versicherungsunternehmen auf, um mich über die Möglichkeiten einer zusätzlichen Altersvorsorge aufklären zu lassen.

Einer der Versicherungsverkäufer, mit denen ich dabei zu tun hatte, malt mir (und vermutlich allen anderen, deren Mailadresse er habhaft werden kann – ob sie nun Kunden bei ihm geworden sind oder nicht, scheint keine Rolle zu spielen) seither regelmäßig in düstersten Farben die bedauernswerten Lebensumstände aus, die mich erwarten, wenn ich nicht sofort (!!!) etwas unternehme.

Heute hing seiner Hiobsmail ein in einer schnörkigen Schriftart formatiertes, merkwürdiges Postscriptum an:

PS: Stellen Sie sich einmal vor, Sie könnten in der Zeit zurückreisen, in das Jahr 1912 und würden die Titanic beim Auslaufen beobachten. Was würden Sie den Passagieren sagen?

Schon klar: Dem Mann ist bei der Suche nach Assoziationen zu Altersvorsorge offenkundig irgendwann der Begriff Rettungsboot eingefallen. Eine fast perfekte Strategie, um Rentenversicherungen zu verkaufen – würde er seine potenzielle Kundschaft nicht im gleichen Atemzug daran erinnern, dass jeder auch vorzeitig den Löffel abgeben kann, wenn es das Schicksal so will.

Aber der Betreff seiner Mail (siehe oben) reißt natürlich alles wieder raus.

Das Panikvirus breitet sich aus – Folge II

Mit den Worten Da liegt eine Ente auf dem Seitenstreifen! hat ein Anrufer gestern die Autobahnpolizei in Münster erschreckt. Die Beamten sahen sich bereits in Schutzanzügen einen seuchen-infizierten Vogel bergen. Als sie die Stelle bei Ibbenbürgen erreichten, löste sich die Anspannung: Dem Citroën 2 CV fehlte lediglich Benzin.